Trinkwasserhausanschluss

 

1) Erstmalige Herstellung

Als Bauherr beantragen Sie zunächst bei uns Ihren Wasser-Hausanschluss – hierbei unterstützen wir Sie gerne!

Und so geht's

  1. Laden Sie den "Antrag auf Anschluss an das öffentliche Trinkwasser-Versorgungsnetz" (im Download-Bereich) herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und senden Sie ihn an uns zurück. Dazu legen Sie die erforderlichen Unterlagen – Grundriss und Lageplan – bei.

  2. Laden Sie den "Antrag Installation einer Wasseranlage" (im Download-Bereich) herunter und reichen diesen Antrag an Ihren Installateur, der die Inneninstallation Ihres Hauses vornimmt, weiter. Auch diesen Antrag senden Sie oder Ihr Installateur ausgefüllt an uns zurück.

  3. Nach Vorlage dieser Unterlagen zu 1. und 2. erhalten Sie Ihr individuelles Kostenangebot.

  4. Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag.

  5. Wir führen die notwendigen Baumaßnahmen durch. (In Abstimmung mit den weiteren Versorgungsträgern)

 

2) Änderung, Erweiterung oder Außerbetriebnahme eines bestehenden Hausanschlusses:

Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten, aber auch unter Beachtung der speziellen Gegebenheiten der Hausanschlüsse ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihren Planungen direkt an uns wenden.

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner:
Tel.:
E-Mail:

Nils Kreber
05152/782-197
nkreber@stadt-ho.de

Tessa Gaide
05152/782-194
tgaide@stadt-ho.de

Bitte beachten Sie auch die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Trinkwassernetz

(Rechtliche Grundlagen: AVBWasserV und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH)
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Übersicht zu den Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse

Gültig ab 01.01.2013

a.) Hausanschlusskosten gem. § 10 AVBWasserV

Für die Herstellung eines Hausanschlusses, auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Hausanschlüsse entstehende Kosten werden Pauschalsätze berechnet.

 

 

 Für die Veränderung des Hausanschlusses wird die Arbeitsleistung der eingesetzten Mitarbeiter im Auftrag der SHO wird nach Stundenverrechnungssätzen berechnet. Zu dem tatsächlichen Aufwand gehören u. a. auch Material- und Fahrtkosten, sowie etwaige Fremdrechnungen anderer Unternehmen.

b.) Baukostenzuschüsse gem. § 9 AVBWasserV

Angaben zu den Baukostenzuschüssen gem. § 9 AVBWasserV finden Sie im Preisblatt und den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH.

Detaillierte Angaben zu den Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen finden Sie im Preisblatt.

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