Abwasserabgabe
Allgemeine Information
Gemäß der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Stadt Hessisch Oldendorf (Abwasserabgabensatzung) hat der Betreiber einer Kleinkläranlage für die Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Kanal oder ein Gewässer eine Abwasserabgabe zu entrichten.
Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter wird nach der Zahl der Einwohner, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldet sind, berechnet und beträgt je Einwohner 17,90 € pro Jahr. Die Einleitung ist abgabefrei, sofern die Kleinkläranlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Stadt Hessisch Oldendorf (Abwasserabgabensatzung)
Ansprechpartner:
Sarah Reimer
Telefon 05152/782177
E-Mail: sreimer@stadt-ho.de