Abwasserabgabe

Allgemeine Information

Gemäß der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Stadt Hessisch Oldendorf (Abwasserabgabensatzung) hat der Betreiber einer Kleinkläranlage für die Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Kanal oder ein Gewässer eine Abwasserabgabe zu entrichten.

Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter wird nach der Zahl der Einwohner, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldet sind, berechnet und beträgt je Einwohner 17,90 € pro Jahr. Die Einleitung ist abgabefrei, sofern die Kleinkläranlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.


Rechtsgrundlage

Ansprechpartner:

Sarah Reimer

Telefon 05152/782177

E-Mail: sreimer@stadt-ho.de

Aktuelles

29.01.24
Wasser- und Abwasserabrechnungen für das Jahr 2023 werden versendet

In den nächsten Tagen wird die Jahresabrechnung 2023 und die Festsetzung der Vorauszah­lungen für...

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