Kostenerstattung für die Grundstücksanschlussleitung
Neben dem Abwasserbeitrag wird ein Kostenersatz für die Grundstücksanschlussleitung erhoben.
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen vom Hauptkanal bis zu den Anlagen der privaten Grundstücksentwässerung.
Die Berechnung des Kostenerstattungsbetrages richtet sich nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (§18 Abs.3):
Der Aufwand für die Herstellung und Erneuerung der Kanalanschlussleitungen wird nach Einheitssätzen erhoben.
Die Einheitssätze für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlussleitung betragen:
a) je m Anschlussleitung, von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze 235,19 €
b) für einen Revisionsschacht 869,20 €
Die Erläuterungen zu den satzungs- und gebührenrechtlichen Belangen erhalten Sie von den Mitarbeitern Frau Hellmann, Tel. Nr. 05152/782-131 (zuständig für den Süntel- und Hohensteinbereich) und Frau Reimer, Tel. Nr. 05152/782-177 (zuständig für das übrige Stadtgebiet).