Beitrag für Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage

Wird ein Grundstück an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen, ist in der Regel ein einmaliger Beitrag zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken usw.) finanziert.

Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Erbbauberechtigten bezahlt werden.

 

Kostenangaben zur Abwasserbeitragszahlung:

Die Berechnung des Abwasserbeitrages richtet sich nach dem festgelegten Verteilungsmaßstab der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (§§ 2 bis 5). Unter Angabe der Grundstückslage und Grundstücksgröße werden die Beiträge von Frau Hellmann, Tel. Nr. 05152/782-131 (zuständig für den Süntel- und Hohensteinbereich) und Herrn Mielke, Tel. Nr. 05152/782-177 (zuständig für das übrige Stadtgebiet) ermittelt.

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01.09.25
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