Preisblatt
Abwassergebühr
Die Abwassergebühr wird pro cbm Frischwasserverbrauch berechnet.
Grundlage ist die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (§ 13):
Die Abwassergebühr beträgt 3,06 €/cbm. (Umsatzsteuerfrei)
Den Gebührenbescheid erhalten Sie von der Stadt Hessisch Oldendorf, Fachdienst Finanzen. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung können Sie einfach und bequem ihre Gebühren durch Abbuchung zahlen.
Der Trinkwasserpreis zu Ihrer Information:
Preise Trinkwasser (ab 01.01.2025)
| netto | brutto |
Mengenpreis in Euro/cbm | 1,82 € | 1,95 € |
Grundpreis in Euro/Jahr |
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Zählernenngröße bis Qn 6 m3/h bzw. Q3 10 m3/h | 69,33 € | 74,18 € |
Zählernenngröße bis Qn 6 m3/h bzw. Q3 10 m3/h | 166,39 € | 178,04 € |
Zählernenngröße bis Qn 10 m3/h bzw. Q3 16 m3/h | 277,32 € | 296,73 € |
Zählernenngröße bis Qn 40 m3/h bzw. Q3 160 m3/h und darüber hinaus | 554,64 € | 593,46 € |
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus:
a) dem Mengenpreis pro bezogenen Kubikmeter (cbm) Trinkwasser und
b) einem Grundpreis, der für die Bereitstellung der Anlagen und Zähler pro Jahr auf der Basis der Wasserzählergrößen berechnet wird.
Der Grundpreis je Zähler bezieht sich auf den Nenndurchfluss des Zählers (Qn in m³/h)
Laut Anlage 6 zur Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26.10.2021 geändert worden ist.
c) Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 7 %, Rundungsdifferenzen können auftreten.
d) Die o. g. Preise beinhalten eine Wasserentnahmegebühr nach dem Niedersächsischen Wassergesetz, die an das Land Niedersachsen abgeführt wird.
Erläuterungen zu der Abwassergebühr und dem Wasserentgelt erhalten Sie von Frau Hellmann, Tel. Nr. 05152/782-131 (zuständig für den Süntel- und Hohensteinbereich) und Herr Mielke, Tel. Nr. 05152/782-177 (zuständig für das übrige Stadtgebiet).





