Rückstau aus dem Kanalnetz
Immer wieder kommt es vor, dass während heftiger Regenfälle oder bei einer Verstopfung im Hauptkanal in Kellern oder tiefer liegenden Räumen Abwasser zurückdrückt und austritt. Hierdurch entstehen den Eigentümern oft sehr große Schäden. Dies kann aber vermieden werden, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend der technischen Möglichkeiten und der geltenden Vorschriften gesichert ist.
In der Abwasserbeseitigungsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf und in den Vorschriften der DIN EN 12056 „Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ in Verbindung mit der DIN 1986-100 finden sie die entsprechenden Bestimmungen und Hinweise.
Auszug aus der Abwasserbeseitigungsatzung der Stadt Hessisch Oldendorf
§ 12
Sicherung gegen Rückstau
(1) Rückstauebene ist die Oberkante der Schachtabdeckungen der öffentlichen Abwasseranlage an die das Grundstück angeschlossen ist, in der Regel ist dies die Straßenoberfläche vor dem Grundstück.
(2) Das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser ist dem öffentlichen Kanal rückstaufrei über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage zuzuführen. Abweichend davon kann eine Ableitung unter Verwendung eines Rückstauverschlusses erfolgen, wenn
- ein natürliches Gefälle vorhanden ist,
- die Räume, von denen Schmutzwasser abgeleitet wird, in Bereichen untergeordneter Nutzung liegen,
- (bei fäkalienhaltigen Abwasser aus Toiletten- und Urinalanlagen) der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und dem Benutzerkreis ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, (bei fäkalienfreiem Abwasser) im Falle eines Rückstaus auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.