Grundstücksentwässerung
Die Revisionsschächte für Schmutz- und Regenwasserkanal, die unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze liegen, stellen den Übergabepunkt von der öffentlichen Kanalisation zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage dar.
Ist kein Revisionsschacht unmittelbar an der Grenze vorhanden, so endet die öffentliche Kanalisation an der Grundstücksgrenze. Revisionsschächte innerhalb von Gebäuden gehören immer zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.
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Die Grundstücksentwässerungsanlage steht im Eigentum des Grundstückseigentümers, der auch für ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion verantwortlich ist. Dazu können neben den Rohrleitungen auch weitere Revisionsschächte, Rückstaueinrichtungen, Abscheider, etc. gehören.
Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungsanlage, die sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen gelten, sind:
- Sie müssen dicht sein, d.h. Abwasser darf weder in das Erdreich austreten, noch darf Grund- oder Schichtenwasser von außen in die Kanalisation eindringen. Auch dürfen keine Wurzeln eindringen.
- Das anfallende Abwasser muss in das richtige Kanalsystem abgeleitet werden. Regenwasser und Drainagewasser darf nur am Regenwasserkanal und Schmutzwasser nur am Schmutzwasserkanal angeschlossen sein.
- Tiefliegende Entwässerungsobjekte, z.B. im Keller, müssen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz gesichert sein. Sind über einen längeren Zeitraum Rückstausituationen möglich, muss die Rückstausicherung mit einer Hebeanlage kombiniert werden.
- Jeder Kanal benötigt vor dem Übergang vom privaten Grundstück auf das öffentliche Grundstück einen Übergabeschacht, den sogenannten Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze.