Grundstücksentwässerung

Die Revisionsschächte für Schmutz- und Regenwasserkanal, die unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze liegen, stellen den Übergabepunkt von der öffentlichen Kanalisation zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage dar.

Ist kein Revisionsschacht unmittelbar an der Grenze vorhanden, so endet die öffentliche Kanalisation an der Grundstücksgrenze. Revisionsschächte innerhalb von Gebäuden gehören immer zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.

Private und öffentliche Entwässerungsanlagen im Trennsystem
Einfamilienhaus (unterkellert) mit Regen- und Schmutzwasserhausanschluss
Einfamilienhaus (nicht unterkellert) mit Regen- und Schmutzwasserhausanschluss

Die Grundstücksentwässerungsanlage steht im Eigentum des Grundstückseigentümers, der auch für ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion verantwortlich ist. Dazu können neben den Rohrleitungen auch weitere Revisionsschächte, Rückstaueinrichtungen, Abscheider, etc. gehören.

Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungsanlage, die sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen gelten, sind:

  • Sie müssen dicht sein, d.h. Abwasser darf weder in das Erdreich austreten, noch darf Grund- oder Schichtenwasser von außen in die Kanalisation eindringen. Auch dürfen keine Wurzeln eindringen.
  • Das anfallende Abwasser muss in das richtige Kanalsystem abgeleitet werden. Regenwasser und Drainagewasser darf nur am Regenwasserkanal und Schmutzwasser nur am Schmutzwasserkanal angeschlossen sein.
  • Tiefliegende Entwässerungsobjekte, z.B. im Keller, müssen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz gesichert sein. Sind über einen längeren Zeitraum Rückstausituationen möglich, muss die Rückstausicherung mit einer Hebeanlage kombiniert werden.
  • Jeder Kanal benötigt vor dem Übergang vom privaten Grundstück auf das öffentliche Grundstück einen Übergabeschacht, den sogenannten Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze.

Aktuelles

29.01.24
Wasser- und Abwasserabrechnungen für das Jahr 2023 werden versendet

In den nächsten Tagen wird die Jahresabrechnung 2023 und die Festsetzung der Vorauszah­lungen für...

Lesen Sie mehr
weitere Nachrichten

Kundenservice

Trinkwasserversorgung
Abwasserbeseitigung

Telefon: 0 51 52 / 782-0     
Fax: 0 51 52 / 78 22 06
E-Mail: info@stadtwerke-hessisch-oldendorf.de

Öffnungszeiten:

Montag-Mittwoch   08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag      08:30 - 16:00 Uhr 
Freitag          08:30 - 12:30 Uhr 


Kundencenter
Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH
Steinbrinksweg 1
31840 Hessisch Oldendorf

Störmeldungen: 0 51 52 / 782-0