Dichtheitsprüfung
Zur Vermeidung von Fremdwasser im Schmutzwasserkanal und zum Schutz des Grundwassers müssen Abwasserkanäle dicht sein. Eine funktionsfähige, dichte Grundstücksentwässerungsanlage vermeidet Abflussstörungen und Gebäudeschäden, schützt das Grundwasser und verringert Kosten, da kein Fremdwasser (Grundwasser) eindringen kann, dass dann zur Kläranlage geleitet und dort behandelt werden muss.
Grundleitungen in Wasserschutzgebieten werden entsprechend der Regelungen, soweit vorhanden, in den Wasserschutzgebietsverordnungen geprüft.
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung für Neubauten ist in der DIN EN 1610 und für bestehende Anlagen in der DIN 1986-30 geregelt.
- Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen:
Die in DIN 1986-30 Ausgabe 2003 festgelegte Frist 31.12.2015 für erstmalige Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen zur Ableitung häuslichen Abwassers wurde jetzt in der novellierten Norm Ausgabe 2012 gestrichen. Die Fristenregelung ist vom Gesetzgeber bzw. nach kommunalem Satzungsrecht zu regeln.
Das Land Niedersachsen hat bislang noch keine rechtlich verbindliche Regelung zur Dichtheitsprüfung. Letztlich ist aber in der Abwasserbeseitigungssatzung (Anhang I, Anhang II) der Stadt Hessisch Oldendorf geregelt, dass Grundstücksentwässerungsanlagen dicht sein müssen, dafür hat der Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) zu sorgen.
Durchführung der Druckprobe:
Grundleitungen und Schächte, in denen nur häusliches Abwasser abgeleitet wird, können mit einfacher Dichtheitsprüfung (DR2) durch Auffüllung mit Wasser bis 0,50 m über Rohrscheitel auf Dichtheit geprüft werden. Ist dies nicht möglich, kann die Leitung alternativ mit 0 mm über Rohrscheitel bzw. bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser aufgefüllt werden. Die Prüfzeit beträgt 15 Minuten, das heißt, der Wasserspiegel darf in 15 Minuten nicht absacken.
2. Neubauten oder Totalumbauten
Bei Neubauten ist eine Dichtheitsprüfung zwingend erforderlich und wird in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Hessisch Oldendorf auch gefordert. Diese Prüfung ist die einzige Möglichkeit festzustellen, ob Ihr neuer Kanal dicht ist. Der Unternehmer, der Ihre Grundstücksentwässerungsanlage baut und die Sie letztlich bezahlen müssen, muss Ihnen einen dichten Kanal garantieren.
Durchführung der Druckprobe:
Grundleitungen und Schächte, in denen nur häusliches Abwasser abgeleitet wird, werden auf Grundlage der Dichtheitsprüfung (DR1) geprüft.
Die Prüfung erfolgt mit dem einfachen Betriebsdruck, bezogen auf das Geländeni-veau. Die Prüfung soll höchstens mit 50 kPa (0,5 bar entspricht 5 m Wassersäule), mindestens jedoch mit 10 kPa (0,1 bar entspricht 1 m Wassersäule), bezogen auf den Rohrscheitel, durchgeführt werden. Das heißt, eine 2,0 m tiefliegende Grundleitung (Rohrscheitel) in ebenem Gelände ist mit 20 kPa (0,2 bar entspricht 2 m Wassersäule) abzudrücken.
Die Prüfzeit beträgt 30 Minuten, das heißt, der Wasserspiegel darf in 30 Minuten nicht absacken.