Anschlüsse an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
Ihr Weg bei Neuanschlüssen, auch bei Änderungen, an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage:
Bei einem Neubau und jeglichen Änderungen an der Grundstücksentwässerung Ihres Grundstückes ist eine Entwässerungsgenehmigung zu betragen.
Und so gehts:
- Laden Sie den Entwässerungsantrag und den Anhang I zum Entwässerungsantrag (im Download-Bereich) herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und senden Sie ihn an uns zurück. Dazu legen Sie die im Antragsformular aufgelisteten Anlagen bei.
- Die Möglichkeit des Anschlusses bzw. der Änderung wird geprüft und Sie erhalten eine Entwässerungsgenehmigung.
- Anschließend wird in Abstimmung mit Ihnen und dem durch uns beauftragten Bauunternehmen die notwendige Baumaßnahme durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass dieser baulich vorzunehmende Grundstücksanschluss nur die öffentliche Grundstücksentwässerung betrifft. Alle baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf dem Grundstück gehört zur privaten Grundstücksentwässerung und sind von Ihnen, bzw. vom Grundstückseigentümer selbst herzustellen und zu unterhalten.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Ansprechpartner:
Nils Kreber
Telefon 05152/782-197
E-Mail: nkreber@stadt-ho.de
Rechtliche Grundlage:
Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Hessisch Oldendorf.
Information über die Kosten:
Stehen Ihnen unter dem Begriff Entgelte - Beiträge und Kostenerstattungen - zur Verfügung.