Anschlüsse an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

Ihr Weg bei Neuanschlüssen, auch bei Änderungen, an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage:

Bei einem Neubau und jeglichen Änderungen an der Opens internal link in current windowGrundstücksentwässerung Ihres Grundstückes ist eine Entwässerungsgenehmigung zu betragen.

 

Und so geht's:

Laden Sie den Entwässerungsantrag und den Anhang I zum Entwässerungsantrag (im Download-Bereich) herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und senden Sie ihn an uns zurück. Dazu legen Sie die im Antragsformular aufgelisteten Anlagen bei.

Die Möglichkeit des Anschlusses bzw. der Änderung wird geprüft und Sie erhalten eine Entwässerungsgenehmigung.

Anschließend wird in Abstimmung mit Ihnen und dem durch uns beauftragten Bauunternehmen die notwendige Baumaßnahme durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass dieser baulich vorzunehmende Grundstücksanschluss nur die öffentliche Opens internal link in current windowGrundstücksentwässerung betrifft. Alle baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf dem Grundstück gehört zur privaten Opens internal link in current windowGrundstücksentwässerung und sind von Ihnen, bzw. vom Grundstückseigentümer selbst herzustellen und zu unterhalten.

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

 

Ansprechpartner:

Nils Kreber

Telefon 05152/782-197

E-Mail nkreber@stadt-ho.de

Tessa Gaide

Telefon 05152/782-194

E-Mail tgaide@stadt-ho.de

 

Rechtliche Grundlage:

Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Hessisch Oldendorf

Abwasserbeseitigungssatzung

Anhang I

Anhang II

 

Information über die Kosten:

Stehen Ihnen unter dem Begriff Entgelte - Beiträge und Kostenerstattungen - zur Verfügung.

Aktuelles

29.01.24
Wasser- und Abwasserabrechnungen für das Jahr 2023 werden versendet

In den nächsten Tagen wird die Jahresabrechnung 2023 und die Festsetzung der Vorauszah­lungen für...

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