Schlammentsorgung
Allgemeine Information
Grundstücke, die nicht an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind, entsorgen ihre häuslichen Abwässer mittels einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube. Die notwendigen Abfuhren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und der Inhalte der abflusslosen Sammelgruben werden durch den Abwasserbetrieb der Stadt Hessisch Oldendorf organisiert.
Berechnungseinheit für die Benutzungsgebühren ist die der Kleinkläranlage tatsächlich entnommene Schlammmenge bzw. die der abflusslosen Sammelgrube tatsächlich entnommene Menge häuslichen Abwassers jeweils in Kubikmetern (cbm).
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben und aus Kleinkläranlagen beträgt 66,00 €/cbm eingesammelten Abwasser/Schlamm. Der Betrag ist Umsatzsteuer frei.
Die aktuelle DIN 4261, Kleinkläranlagen, lässt es zu, dass die Schlammentsorgung auch bedarfsabhängig erfolgen kann. Der Maßstab für eine notwendige Schlammentsorgung ist die Schlammspiegelhöhe in der Anlage. Für die bedarfsabhängige Entsorgung ist es erforderlich, dem Abwasserbetrieb entsprechend DIN 4261, Teil 1, jährlich eine Schlammspiegelmessung vorzulegen, die durch ein Fachunternehmen durchzuführen ist.
Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Hessisch Oldendorf über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Ansprechpartner:
Jörg Mielke
Telefon 05152/782-177
E-Mail: jmielke@stadt-ho.de